Mit der Zweiradklasse A1 darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Leistung von 11 kW fahren. Diese Fahrerlaubnis darfst du mit 16 Jahren erwerben. Ab der Klasse A1 kannst du dann über die Aufstiegsprüfungen zu höheren Motorradklassen kommen.
Die Motorradklasse A2 berechtigt dich zum Fahren von Motorrädern mit einer Leistung von nicht mehr als 35kW. ACHTUNG: wenn du eine gedrosselte Maschine fahren willst, darf deren Ausgangsleistung 70 kW nicht überschreiten. Du kannst diese Klasse entweder nach zwei Jahren nach Erwerb der A1 als Aufstiegsprüfung machen oder direkt einsteigen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A darfst du Motorräder mit über 50 ccm Hubraum und über 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit fahren. Du kannst die Klasse A zum einen mit einer Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 erwerben oder direkt mit 24 Jahren einsteigen.